AGB


1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Firma Wittlight GmbH i.L. abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen - auch Beratungen - durch die Wittlight GmbH i.L. zum Gegenstand hat. Bedingungen des Kunden verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nach Eingang nicht ausdrücklich schriftlich widersprechen. Höhere Gewalt, Streiks, Betriebseinstellungen, Maßnahmen von Behörden, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Wittlight GmbH i.L. von der Erfüllung der geschlossenen Verträge.

 

 

2. Vertragsabschluß, Angebote

Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.

 

 

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lager Bad Berleburg. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tage der Lieferung/Leistungserbringung gültigen Preise zur Abrechnung. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.

 

 

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager Bad Berleburg zu Lasten des Kunden. Ein Mindestbestellwert besteht nicht. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen/dem Kunden übergeben wurde. Ab Übergabe der Ware an den Spediteur/Kunden geht auch die Verantwortung an diesen über. Sollten im Falle höherer Gewalt (s. Abs. 1.-Allgemeines, Satz 3 AGB) sowie bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen u.ä. bei verbindlich vereinbarten Terminen die Liefer-/Leistungsverzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

 

 

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Nachnahme. Rechnungen sind in für uns verlustfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Käufers/Mieters sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% p.A. über dem jeweilig geltenden Bankdiskontsatz zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadenersatz zu fordern. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis aufzurechnen.

 

 

6. Gewährleistungen

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab Lieferdatum. Die Garantie gilt nicht für Lampen, Gebrauchtartikel, Verschleißartikel sowie unbefugte Eingriffe. In Einzelfällen kann eine zusätzliche Garantie unter Vorbehalt nach Bestätigung durch den Hersteller/Lieferanten erfolgen. Im Garantiefall leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung, Tausch oder Gutschrift. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist erst nach dem dritten fehlgeschlagenen Nachbesserungs-/Reparaturversuch ein- und desselben Fehlers möglich. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen. Rücksendungen haben grundsätzlich, also auch im Garantiefall, frei an uns zu erfolgen.

 

 

7. Eigentumsvorbehalt, Abtretung

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Wertverluste geltend zu machen. Der Käufer darf Rechte und Pflichten aus einem bestehenden Vertragsverhältnis nur mit unserer schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.

 

 

8. Vermietbedingungen

Die Mietgeräte und Zubehör werden zur Benutzung bzw. Wiedervermietung überlassen. Dafür gelten nachstehende Bedingungen.

8.1. Der Mietpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Übersteuern) entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung oder Untergang der Geräte und Zubehör herbeigeführt durch sich oder Dritte.

 

8.2. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder bei Schäden an Metallentladungslampen ist der komplette Kaufpreis zu bezahlen. Defekte Leuchtmittel sind bei Rückgabe vorzulegen.

 

8.3. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück oder verweigert aus anderen Gründen die Annahme unserer Leistung, hat der Mieter für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung nach folgenden Bestimmungen Schadenersatz zu leisten. Als 100% der geschuldeten Leistung ist das gesamte Auftragsvolumen der Vermietung zu verstehen, welches sich aus Mietpreisen, Stundensätzen und Leistungen von ggf. durch uns beauftragten Subunternehmen zusammensetzt. Die Berechnung der nachfolgenden Fristen regelt sich nach dem Termin, an dem der Mietvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde.

Der Mieter hat danach bei einem Rücktritt folgende Schadenersatzzahlungen zu leisten: bis 60 Tage vor Mietbeginn: 5 % des Auftragsvolumens, bis 45 Tage vor Mietbeginn: 20% des Auftragsvolumens, bis 30 Tage vor Mietbeginn: 35% des Auftragsvolumens, bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50% des Auftragsvolumens, bis 3 Tage vor Mietbeginn: 80% des Auftragsvolumens. Bei Nichtabholung der Mietsache nach Fälligkeit schuldet der Mieter Schadenersatz in Höhe von 100% des Auftragsvolumens. Außerdem sind wir nach Ablauf der Fälligkeit berechtigt die Mietsache anderweitig zu vermieten.

 

8.4. Die Abwicklung der Rückgabe der Mietsache wird individuell vereinbart.

 

8.5. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens jedoch bei Rückgabe zu melden. Das Öffnen oder die Manipulation von Geräten oder Kabeln ist nicht gestattet und werden wie Sachbeschädigung i.S.d. StGB behandelt. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadenfreiheit!

 

8.6. Bei Nichtfunktion einzelner Anlagenteile zum Zeitpunkt der Anmietung der Mietsache haftet die Firma Wittlight GmbH i.L. gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Verleihpreises der defekten Sache. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Regulierungs-/Reparaturversuche durch uns fehl, erhöht sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis. Alle weiteren Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

8.7. Kosten, die der Firma Wittlight GmbH i.L. durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesondere für einzelne Teile einer gesamten Mietsache. Bei Zahlungsverzug gilt analog Abs. 5.-Zahlungsbedingungen, Satz 2+3 AGB.

 

8.8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die bestellte Mietsache. Für den Fall, dass das bestellte Gerät nicht verfügbar sein sollte, behält sich die Wittlight GmbH i.L. vor, ein nach ihrem Ermessen gleichwertiges Gerät zu liefern. Darüber hinaus gehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

8.9. Die Firma Wittlight GmbH i.L. ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache und somit den Vertragsabschluß zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung oder Anlieferung kein gültiges amtliches Dokument (z.B. Führerschein, Personalausweis) zu seiner Identifikation vorlegen kann. Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 16 Jahre, bei größeren oder pyrotechnischen Anlagen, 18 Jahre.

 

9. Datenschutz

Die sich aus den Geschäftsvorfällen ergebenden Daten werden im Rahmen von automatisierten Dateien zur Geschäftsabwicklung gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben, es sei denn die Weitergabe ist zur ordnungsgemäßen Abwicklung eines Auftrages unbedingt erforderlich.

 

 

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Bad Berleburg. Es gilt das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.

 

 

11. Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit

Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann.

 

 

Bad Berleburg, im Januar 2011

 

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